Finanzierung und Weiterentwicklung der palliativen Pflege im Kanton Schwyz – mit Blick auf die einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS)

Medienmitteilung

Finanzierung und Weiterentwicklung der palliativen Pflege im Kanton Schwyz – mit Blick auf die einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS)

Palliative Pflege (auch: Palliative Care) ist eine spezialisierte Betreuung für Menschen, die an unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten leiden.

 

Diese Versorgung kann entweder stationär in Palliativabteilungen von Spitälern, in Pflegeheimen und Hospizen oder ambulant durch spezialisierte mobile Teams erfolgen, wobei insbesondere die ambulanten Angebote dazu beitragen, unnötige oder wiederholte Spitalaufenthalte zu vermeiden.

 

Die Finanzierung dieses Bereichs wird durch die EFAS-Reform (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) grundlegend verändert, sodass ab dem 1. Januar 2027 eine höhere Kostenübernahme für die spezialisierte Pflege erfolgt, ab 2028 die Bezahlung für ambulante und stationäre Hilfe vereinheitlicht wird und schliesslich ab 2032 auch die Pflegeleistungen in dieses System integriert werden.

 

Vor diesem Hintergrund haben wir eine Interpellation an die Kantonsregierung gerichtet, um zu klären, wie die künftige Finanzierung genau gesichert wird, wie die ambulanten Angebote fest in die kantonale Gesundheits- und Spitalplanung integriert werden und ob sich der Regierungsrat gegenüber dem Bund für eine angemessene Finanzierung einsetzt.